Der Lock-In-Effekt beim Übergang von der Festanstellung in die Selbständigkeit.
Die nächste Stufe des Lock-In-Effekts: Der Übergang von der Selbständigkeit ins eigene (Online)Business.
Die Symptome eines Lock-In-Effekts bei Selbständigen
- Ein Lock-In-Effekt verhindert, dass du ein gewisses Niveau übertriffst. Er hält dich (finanziell) klein.
- Der Lock-In-Effekt bietet eine auf den ersten Blick einfache und gute Lösung und erscheint zunächst wie ein sehr guter Deal (Stichwort „Kleinunternehmerregelung“).
- Er kreiert eine Komfortzone, aus der es sehr schwer ist, herauszukommen. Das Verlassen des Lock-In-Effekts führt erst mal zu einem „Loch“ und zu einer stärkeren finanziellen Belastung. Man muss es sich leisten können, den Lock-In zu verlassen!
- Die Frage „Soll ich? Soll ich nicht?“ lässt uns keine Ruhe. Wir recherchieren sehr viel und es muss sich erst ein großer Leidensdruck aufbauen, bevor wir den Mut aufbringen, den Schritt raus aus dem beruflichen Lock-In zu wagen.
Lock-In-Effekte wohin das Auge eines (angehenden) Selbständigen reicht!
Bei der Künstlersozialkasse gibt es den Lock-In-Effekt, dass man nur einen festangestellten Mitarbeiter (> 450 €) haben darf, ansonsten fliegt man aus der KSK raus. Dann muss man 100 % aller Sozialabgaben wie z. B. die Krankenversicherung selbst zahlen statt wie bisher nur 50 %. Das ist auch ein Grund, warum viele Kreative nie ihren Einzelkämpfer-Status ablegen.
Das Ehegatten-Splitting hat einen krassen Lock-In-Effekt, der es für die Ehefrau (in den meisten Fällen ist sie es, die vom Lock-In-Effekt getroffen wird) unattraktiv macht, (mehr) Geld zu verdienen. Sie arbeitet dann oft weniger/gar nicht, macht hier und da einen Mini-Job, bleibt häufig in der schlechteren Steuerklasse und bekommt im Scheidungsfall bzw. spätestens im Alter die Rechnung serviert. Sowieso: Das Steuerrecht bietet allerlei Lock-In-Effekte wie z. B. die kalte Progression.
Wer HartzIV bezieht, wird „bestraft“ wenn er Geld verdient weil er vom Zuverdienst nur einen kleinen Teil behalten darf. Das erhöht die Hürde für viele massiv, sich eine Erwerbstätigkeit zu suchen. Denn nicht jeder findet gleich einen so gut bezahlten Job, dass sich der Absprung aus HartzIV „lohnt“.
Die Kleinunternehmerregelung sorgt dafür, dass viele Selbständige es tunlichst vermeiden, zu viel Geld zu verdienen (22.000 € bzw. in selteneren Fällen 50.000 €).
Wer seine Festanstellung kündigt, bekommt für 3 Monate kein Arbeitslosengeld. Das ist die berüchtigte Sperrzeit. Wer gekündigt wird, hingegen schon. Wer also nicht das Glück hat, einen kulanten Arbeitgeber zu haben, mit dem er sich aufs Gekündigtwerden einigen kann, startet hier gleich mit einer finanziellen Hürde in seine Selbständigkeit. Denn nicht jeder hat das Glück, den Gründerzuschuss zu erhalten. Ich habe ihn 2009 bekommen, nachdem mir gekündigt wurde. Yay! Ein weiterer Lock-in-Effekt, der viele vom Gründen abhält: Heute ist es schwerer als damals, den Gründerzuschuss zu bekommen. Und Leute, die als gut vermittelbar gelten (natürlich in eine Festanstellung), bekommen ihn wahrscheinlich nicht. Es ist alles ziemlich absurd…